Satzung des Stammtisches "Die Elektromeister"
Abschnitt 1 - Allgemeines
§1 Name:
Der Stammtisch trägt den Namen "Die Elektromeister".
§2 Rechtsstellung:
Der Stammtisch ist ein nicht eingetragener Verein.
§3 Vereinszweck:
Vereinszweck ist die Pflege und Förderung der
Geselligkeitskultur, der Abbau alltäglichen Frustes und die
gegenseitige Hilfe in allen Lebenslagen.
§4 Stammtischzeit und -ort:
(1) Der Stammtisch trifft sich jeden Donnerstag ab 18.30 Uhr in
der im Veranstaltungskalender angegebenen Lokation und endet
regelmäßig gegen 21.oo Uhr. Aus berechtigtem Grund kann jedes
Mitglied später eintreffen. Gleichermaßen kann das Ende auf 22.oo
Uhr verlängert werden. Die Kernzeit gilt von 18.30 bis 21.oo Uhr.
Während der Kernzeit haben die nicht entschuldigten Mitglieder
anwesend zu sein.
(2) Ausnahmen von Ort, Datum und Uhrzeit sind möglich und
bedürfen einer Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder.
§5 Stammtischgeburtstag:
(1) Der Stammtischgeburtstag ist aus Gründen, welche in der
Historie nachzulesen sind, nicht mehr zu ermitteln.
(2) Die Gründung des Stammtisches erfolgte im Jahr 1977.
§6 - gestrichen -
§7 - gestrichen -
§8
Öffentlichkeitsarbeit:
(1) Das gesprochene Wort verbleibt grundsätzlich am Stammtisch.
(2) Erklärungen gegenüber der Öffentlichkeit nimmt i.d.R. der
Alterspräsident oder der Vorsitzende vor.
(3) Der Stammtisch präsentiert sich nach außen durch seine
Webseite www.unser-stammtisch.de.
§9 Besondere
Veranstaltungen:
(1) Der Stammtisch trifft sich regelmäßig im Rhythmus zum
Bowling oder zum Kegeln.
(2) Ort und Zeit werden mit Mehrheit der Stimmen der ordentlichen
Mitglieder beschlossen und im Veranstaltungsplan veröffentlicht.
(3) Weitere Veranstaltungsvorschläge können durch jedes
ordentliche Mitglied zur Beschlussvorlage eingebracht werden.
Abschnitt 2 - Mitglieder
§10 Ordentliche
Mitglieder:
(1) Ordentliche Mitglieder sind Gerd Bussenius, Jörg Reinhold,
Karsten Knoblauch, Jörg Richter, Jörg Hausmann und André
Baumgartner.
(2) Die aktive ordentliche Mitgliedschaft endet auf natürliche
Weise oder wenn es mit Mehrheit der Stimmen der ordentlichen
Mitglieder verlangt wird.
§11 Außerordentliche
Mitglieder:
(1) Außerordentliche Mitglieder sind Jürgen Stein, Thomas Voigt
und Marcel Wendler.
(2) Mit Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder können
außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden.
(3) Die außerordentliche Mitgliedschaft kann mit Mehrheit der
Stimmen der ordentlichen Mitglieder wieder aufgehoben werden.
§12 Gäste:
Gäste dürfen an den Stammtischsitzungen teilnehmen, wenn nicht
die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder widerspricht.
Abschnitt 3 - Organe
§13 | Alterspräsident: (1) Dem Alterspräsident obliegt
die Präsentation des Stammtisches nach außen. |
Karsten Knoblauch |
§14 | Vorsitzender: (1) Der Vorsitzende übernimmt
die Leitung des regelmäßigen Stammtisches sowie im
Falle einer Abwesenheit des Alterspräsidenten dessen
Rechte und Pflichten. |
Jörg Richter |
§15 | Schatzmeister: (1) Der Schatzmeister verwaltet
nach § 7 Abs. 1 das Vermögen des Stammtisches. Dazu
wird er ein Kassenbuch führen. |
Gerd Bussenius |
§16 | Schriftführer: (1) Der Schriftführer
protokolliert unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 3
Beschlüsse und gemäß § 24 Abs. 2 Satzungsänderungen. |
Jörg Reinhold |
§17 | Frauenbeauftragter: (1) Der Frauenbeauftragte sorgt
dafür, dass der Stammtisch frei jeglicher femininer
Einflüsse regelmäßig stattfinden kann. |
Jörg Hausmann |
§18 | Schlichter: (1) Der Schlichter wird
unparteiisch und in letzter Instanz allgemein
interessierende Streitfälle schlichten. |
André Baumgartner |
§19 | -gestrichen - |
§20 Rücktritt,
Vertreter:
(1) Der Rücktritt von den in §§ 13-19 aufgeführten Ämtern
ist ausgeschlossen.
(2) Jeder Amtsinhaber bestimmt vor seiner Abwesenheit ein
ordentliches Mitglied als seinen Vertreter.
Abschnitt 4 - Beschlüsse
§21 Beschlussfähigkeit:
(1) Der Stammtisch ist beschlussfähig, wenn mindestens die
Hälfte der ordentlichen Mitglieder anwesend ist.
(2) Beschlüsse können nur donnerstags gefasst werden.
§22 Beschlussfassung:
(1) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der
anwesenden ordentlichen Mitglieder gefasst.
(2) Beschlüsse werden in der Zeit von 19.oo Uhr bis 20.oo Uhr
gefasst.
(3) Beschlüsse werden mündlich gefasst.
(4) Sie sind schriftlich zu protokollieren, wenn die Mehrheit der
anwesenden ordentlichen Mitglieder es verlangt.
(5) Außerordentliche Mitglieder können angehört werden, ihre
Meinung muss aber nicht beachtet werden.
(6) Gäste haben nichts zu sagen.
§23 Stimmengleichheit:
(1) In einer Pattsituation zählt die Stimme des
Alterspräsidenten oder bei seiner Abwesenheit nach § 14 Abs. 1
die Stimme des Vorsitzenden doppelt.
(2) Sind beide Mitglieder nicht anwesend wird die Entscheidung
auf den nächsten Stammtisch vertagt.
§24 Satzungsänderungen:
(1) Für eine Satzungsänderung ist eine Mehrheit der Stimmen der
ordentlichen Mitglieder erforderlich.
(2) Satzungsänderungen bedürfen der Schriftform.
Abschnitt 5 - Schlußbestimmungen
§25 Auslegen der
Satzung:
Die Satzung wird in ihrer jeweils geltenden Fassung nur als
Online-Version hier an diesem Platz verfügbar gemacht.
§26 In-Kraft-Treten:
Diese Satzung tritt am 01.10.2000 in Kraft.
- 1. Änderung am 01.05.2001,
betrifft § 19
- 2. Änderung am 09.01.2003, betrifft § 7 Abs. 1
- 3. Änderung am 30.12.2004, betrifft § 18 und § 11 Abs. 1
- 4. Änderung am 21.07.2005, betrifft § 22 Abs. 2 und 4, § 9
Abs. 1
- 5. Änderung am 25.08.2005, betrifft § 18, § 6 Abs. 1 und §
10 Abs. 1
- 6. Änderung am 01.01.2007, betrifft § 19
- 7. Änderung am 18.10.2007, betrifft § 11 Abs. 1
- 8. Änderung am 17.12.2015, betrifft § 4 Abs. 3, § 9 Abs. 1
und § 7
- 9. Änderung am 24.03.2016, betrifft § 6 und § 10 Abs. 1
- 10. Änderung am 05.01.2017, betrifft § 19
- 11. Änderung am 01.05.2019, betrifft § 4 Abs. 1, § 13 Abs. 2,
§ 14 Abs. 2, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1, § 21 Abs. 2 und § 26
- 12. Änderung am 01.01.2022, betrifft §§ 4 (1), 5 (1), 6, 7,
8 (2), 9 (1), 10 (1), 11 (1), 14 (2), 15 (3), 16 (2), 17 (2), 18
(5) und 19
- 13. Änderung am 14.05.2022, betrifft § 10 Abs. 1, § 11 Abs.
1 und § 19
- 14. Änderung am 22.09.2022, betrifft § 4 Abs. 1
Burgstädt, den 14.09.2000