Satzung des Stammtisches "Die Elektromeister"

Abschnitt 1 - Allgemeines

§1 Name:
Der Stammtisch trägt den Namen "Die Elektromeister".

§2 Rechtsstellung:
Der Stammtisch ist ein nicht eingetragener Verein.

§3 Vereinszweck:
Vereinszweck ist die Pflege und Förderung der Geselligkeitskultur, der Abbau alltäglichen Frustes und die gegenseitige Hilfe in allen Lebenslagen.

§4 Stammtischzeit und -ort:
(1) Der Stammtisch trifft sich jeden Donnerstag ab 18.30 Uhr in der im Veranstaltungskalender angegebenen Lokation und endet regelmäßig gegen 21.oo Uhr. Aus berechtigtem Grund kann jedes Mitglied später eintreffen. Gleichermaßen kann das Ende auf 22.oo Uhr verlängert werden. Die Kernzeit gilt von 18.30 bis 21.oo Uhr. Während der Kernzeit haben die nicht entschuldigten Mitglieder anwesend zu sein.
(2) Ausnahmen von Ort, Datum und Uhrzeit sind möglich und bedürfen einer Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder.

§5 Stammtischgeburtstag:
(1) Der Stammtischgeburtstag ist aus Gründen, welche in der Historie nachzulesen sind, nicht mehr zu ermitteln.
(2) Die Gründung des Stammtisches erfolgte im Jahr 1977.

§6 - gestrichen -

§7 - gestrichen -

§8 Öffentlichkeitsarbeit:
(1) Das gesprochene Wort verbleibt grundsätzlich am Stammtisch.
(2) Erklärungen gegenüber der Öffentlichkeit nimmt i.d.R. der Alterspräsident oder der Vorsitzende vor.
(3) Der Stammtisch präsentiert sich nach außen durch seine Webseite
www.unser-stammtisch.de.

§9 Besondere Veranstaltungen:
(1) Der Stammtisch trifft sich regelmäßig im Rhythmus zum Bowling oder zum Kegeln.
(2) Ort und Zeit werden mit Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder beschlossen und im Veranstaltungsplan veröffentlicht.
(3) Weitere Veranstaltungsvorschläge können durch jedes ordentliche Mitglied zur Beschlussvorlage eingebracht werden.

Abschnitt 2 - Mitglieder

§10 Ordentliche Mitglieder:
(1) Ordentliche Mitglieder sind Gerd Bussenius, Jörg Reinhold, Karsten Knoblauch, Jörg Richter, Jörg Hausmann und André Baumgartner.
(2) Die aktive ordentliche Mitgliedschaft endet auf natürliche Weise oder wenn es mit Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder verlangt wird.

§11 Außerordentliche Mitglieder:
(1) Außerordentliche Mitglieder sind Jürgen Stein, Thomas Voigt und Marcel Wendler.
(2) Mit Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder können außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden.
(3) Die außerordentliche Mitgliedschaft kann mit Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder wieder aufgehoben werden.

§12 Gäste:
Gäste dürfen an den Stammtischsitzungen teilnehmen, wenn nicht die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder widerspricht.

Abschnitt 3 - Organe

§13 Alterspräsident:

(1) Dem Alterspräsident obliegt die Präsentation des Stammtisches nach außen.
(2) Er wird die besonderen Veranstaltungen nach § 9 Abs. 3 organisieren.
(3) Er wird in der Eigenschaft des Oberhofzeremonienmeisters zu jedem besonderen Anlass eine kurze Ansprache halten.


Karsten Knoblauch
§14 Vorsitzender:

(1) Der Vorsitzende übernimmt die Leitung des regelmäßigen Stammtisches sowie im Falle einer Abwesenheit des Alterspräsidenten dessen Rechte und Pflichten.
(2) Dem Vorsitzenden obliegt zusammen mit dem Alterspräsident die Präsentation des Stammtisches nach außen.


  Jörg Richter
§15 Schatzmeister:

(1) Der Schatzmeister verwaltet nach § 7 Abs. 1 das Vermögen des Stammtisches. Dazu wird er ein Kassenbuch führen.
(2) Er wird am letzten Donnerstag eines jeden Jahres einen kurzen Kassenbericht über das vergangene Jahr geben und nach Einsicht und Bestätigung des Kassenbuches für das kommende Jahr wiedergewählt.
(3) Sofern sich kein Vermögen in der Kasse befindet, gilt der Schatzmeister von den Aufgaben nach Absatz (1) und (2) entbunden.


Gerd Bussenius
§16 Schriftführer:

(1) Der Schriftführer protokolliert unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 3 Beschlüsse und gemäß § 24 Abs. 2 Satzungsänderungen.
(2) Dem Schriftführer obliegt die monatliche Aktualisierung des Internetauftrittes. Er wird dabei vom Alterspräsident unterstützt.
(3) Weiterhin führt er die Historie.


 Jörg Reinhold
§17 Frauenbeauftragter:

(1) Der Frauenbeauftragte sorgt dafür, dass der Stammtisch frei jeglicher femininer Einflüsse regelmäßig stattfinden kann.
(2) Zu besonderen Anlässen erfolgt durch den Frauenbeauftragten eine Foto- bzw. Videodokumentation.
(3) In Zusammenarbeit mit dem Alterspräsidenten wird er an der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen nach § 13 Abs. 2 mitwirken.


Jörg Hausmann
§18 Schlichter:

(1) Der Schlichter wird unparteiisch und in letzter Instanz allgemein interessierende Streitfälle schlichten.
(2) Die Entscheidung des Schlichters ist endgültig und beendet jegliche Diskussion.
(3) Ihm stehen auf Wunsch 15 Minuten Bedenkzeit zu.
(4) Ist der Schlichter nicht anwesend, wird der Streitfall niedergelegt und auf den nächsten Stammtisch mit dessen Anwesenheit vertagt.
(5) Gemeinsam mit dem Frauenbeautragten fertigt der Schlichter zu besonderen Anlässen eine virtuelle Dokumentation an.


André Baumgartner
§19 -gestrichen -

§20 Rücktritt, Vertreter:
(1) Der Rücktritt von den in §§ 13-19 aufgeführten Ämtern ist ausgeschlossen.
(2) Jeder Amtsinhaber bestimmt vor seiner Abwesenheit ein ordentliches Mitglied als seinen Vertreter.

Abschnitt 4 - Beschlüsse

§21 Beschlussfähigkeit:
(1) Der Stammtisch ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der ordentlichen Mitglieder anwesend ist.
(2) Beschlüsse können nur donnerstags gefasst werden.

§22 Beschlussfassung:
(1) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden ordentlichen Mitglieder gefasst.
(2) Beschlüsse werden in der Zeit von 19.oo Uhr bis 20.oo Uhr gefasst.
(3) Beschlüsse werden mündlich gefasst.
(4) Sie sind schriftlich zu protokollieren, wenn die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder es verlangt.
(5) Außerordentliche Mitglieder können angehört werden, ihre Meinung muss aber nicht beachtet werden.
(6) Gäste haben nichts zu sagen.

§23 Stimmengleichheit:
(1) In einer Pattsituation zählt die Stimme des Alterspräsidenten oder bei seiner Abwesenheit nach § 14 Abs. 1 die Stimme des Vorsitzenden doppelt.
(2) Sind beide Mitglieder nicht anwesend wird die Entscheidung auf den nächsten Stammtisch vertagt.

§24 Satzungsänderungen:
(1) Für eine Satzungsänderung ist eine Mehrheit der Stimmen der ordentlichen Mitglieder erforderlich.
(2) Satzungsänderungen bedürfen der Schriftform.

Abschnitt 5 - Schlußbestimmungen

§25 Auslegen der Satzung:
Die Satzung wird in ihrer jeweils geltenden Fassung nur als Online-Version hier an diesem Platz verfügbar gemacht.

§26 In-Kraft-Treten:
Diese Satzung tritt am 01.10.2000 in Kraft.

- 1. Änderung am 01.05.2001, betrifft § 19
- 2. Änderung am 09.01.2003, betrifft § 7 Abs. 1
- 3. Änderung am 30.12.2004, betrifft § 18 und § 11 Abs. 1
- 4. Änderung am 21.07.2005, betrifft § 22 Abs. 2 und 4, § 9 Abs. 1
- 5. Änderung am 25.08.2005, betrifft § 18, § 6 Abs. 1 und § 10 Abs. 1
- 6. Änderung am 01.01.2007, betrifft § 19
- 7. Änderung am 18.10.2007, betrifft § 11 Abs. 1
- 8. Änderung am 17.12.2015, betrifft § 4 Abs. 3, § 9 Abs. 1 und § 7
- 9. Änderung am 24.03.2016, betrifft § 6 und § 10 Abs. 1
- 10. Änderung am 05.01.2017, betrifft § 19
- 11. Änderung am 01.05.2019, betrifft § 4 Abs. 1, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1, § 21 Abs. 2 und § 26
- 12. Änderung am 01.01.2022, betrifft §§ 4 (1), 5 (1), 6, 7, 8 (2), 9 (1), 10 (1), 11 (1), 14 (2), 15 (3), 16 (2), 17 (2), 18 (5) und 19
- 13. Änderung am 14.05.2022, betrifft § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und § 19
- 14. Änderung am 22.09.2022, betrifft § 4 Abs. 1

Burgstädt, den 14.09.2000